DBA

DBA (Deutsch)

Abkürzung

Bedeutungen:

[1] Doppelbesteuerungsabkommen

Beispiele:

[1] Pendler, die sich häufig in Deutschland und in der Schweiz aufhalten, können sich im DBA Deutschland–Schweiz darüber informieren, in welchem Land sie Steuern zahlen müssen.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „DBA
[1] Hildebert Kirchner, Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-336-8, Seite 67
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