Eigenjustiz

Eigenjustiz (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Eigenjustiz
Genitiv der Eigenjustiz
Dativ der Eigenjustiz
Akkusativ die Eigenjustiz

Worttrennung:

Ei·gen·jus·tiz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯ɡn̩jʊsˌtiːt͡s]
Hörbeispiele:  Eigenjustiz (Info),  Eigenjustiz (Info)

Bedeutungen:

[1] gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes Unrecht, die ein Betroffener selbst verübt

Herkunft:

Determinativkompositum aus eigen und Justiz

Synonyme:

[1] Selbstjustiz

Gegenwörter:

[1] Fremdjustiz

Oberbegriffe:

[1] Justiz

Unterbegriffe:

[1] Lynchjustiz

Beispiele:

[1] Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung und Absicherung zur Eigenjustiz greifen und eine Überwachungskamera einfach abbauen.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Selbstjustiz, dort als Synonym erwähnt
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.