Ewigkeitsklausel
Ewigkeitsklausel (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Ewigkeitsklausel | — |
Genitiv | der Ewigkeitsklausel | — |
Dativ | der Ewigkeitsklausel | — |
Akkusativ | die Ewigkeitsklausel | — |
Worttrennung:
- Ewig·keits·klau·sel, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈeːvɪçkaɪ̯t͡sˌklaʊ̯zl̩], [ˈeːvɪkkaɪ̯t͡sˌklaʊ̯zl̩]
- Hörbeispiele: Ewigkeitsklausel (Info)
Bedeutungen:
- [1] Bundesrepublik Deutschland: Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes, welche die Unantastbarkeit der Grundsätze, die in Art. 1 und 20 enthalten sind, die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitwirkung bei der Gesetzgebung durch die Bundesländer festschreibt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Ewigkeit und Klausel mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] Ewigkeitsgarantie
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] ?
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Ewigkeitsklausel“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ewigkeitsklausel“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ewigkeitsklausel“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ewigkeitsklausel“
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