Jugendrichterin

Jugendrichterin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Jugendrichterin die Jugendrichterinnen
Genitiv der Jugendrichterin der Jugendrichterinnen
Dativ der Jugendrichterin den Jugendrichterinnen
Akkusativ die Jugendrichterin die Jugendrichterinnen

Worttrennung:

Ju·gend·rich·te·rin, Plural: Ju·gend·rich·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈjuːɡn̩tˌʁɪçtəʁɪn]
Hörbeispiele:  Jugendrichterin (Info),  Jugendrichterin (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Richterin bei einem Jugendgericht, die Aufgaben der Rechtsprechung speziell für Jugendliche wahrnimmt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Jugendrichter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Jugendrichter

Oberbegriffe:

[1] Richterin

Beispiele:

[1] Der Jugendrichter hielt der Jugendrichterin die Tür zum Gerichtsgebäude auf.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[?] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendrichterin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalJugendrichterin
[1] Duden online „Jugendrichterin
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