Ohm’sches Gesetz
Ohm’sches Gesetz (Deutsch)
Substantiv, n, Wortverbindung, adjektivische Deklination
starke Deklination ohne Artikel | ||
Singular | Plural | |
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Nominativ | Ohm’sches Gesetz | — |
Genitiv | Ohm’schen Gesetzes | — |
Dativ | Ohm’schem Gesetz | — |
Akkusativ | Ohm’sches Gesetz | — |
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel | ||
Singular | Plural | |
Nominativ | das Ohm’sche Gesetz | — |
Genitiv | des Ohm’schen Gesetzes | — |
Dativ | dem Ohm’schen Gesetz | — |
Akkusativ | das Ohm’sche Gesetz | — |
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …) | ||
Singular | Plural | |
Nominativ | ein Ohm’sches Gesetz | — |
Genitiv | eines Ohm’schen Gesetzes | — |
Dativ | einem Ohm’schen Gesetz | — |
Akkusativ | ein Ohm’sches Gesetz | — |
Alternative Schreibweisen:
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Ohm’sches Ge·setz, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˌoːmʃəs ɡəˈzɛt͡s]
- Hörbeispiele: Ohm’sches Gesetz (Info)
Bedeutungen:
- [1] Physik: bei elektrischen Leitern der Zusammenhang zwischen Spannungsabfall und hindurchfließendem elektrischen Strom bei konstanter Temperatur
Herkunft:
Beispiele:
- [1] Das Ohm’sche Gesetz lautet:
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Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „ohmsche Gesetz“ (dort auch „Ohm’sche Gesetz“)
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „ohmsche(s) Gesetz“ auf wissen.de (dort auch „Ohm’sche(s) Gesetz“)
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