Rechtssprechung
Rechtssprechung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Rechtssprechung | die Rechtssprechungen |
Genitiv | der Rechtssprechung | der Rechtssprechungen |
Dativ | der Rechtssprechung | den Rechtssprechungen |
Akkusativ | die Rechtssprechung | die Rechtssprechungen |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Rechts·spre·chung, Plural: Rechts·spre·chun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sˌʃpʁɛçʊŋ]
- Hörbeispiele: Rechtssprechung (Info)
Bedeutungen:
- [1] meist Singular: Menge und/oder Art der erfolgten Gerichtsurteile
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Rechtsprechung“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsprechung“ (dort auch „Rechtssprechung“)
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsprechung“ (dort auch „Rechtssprechung“)
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtssprechung“
- [1] Duden online „Rechtsprechung“ (dort auch „Rechtssprechung“)´
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