Waffenrecht
Waffenrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Waffenrecht | die Waffenrechte |
Genitiv | des Waffenrechtes des Waffenrechts |
der Waffenrechte |
Dativ | dem Waffenrecht | den Waffenrechten |
Akkusativ | das Waffenrecht | die Waffenrechte |
Worttrennung:
- Waf·fen·recht, Plural: Waf·fen·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈvafn̩ˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Waffenrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] dasjenige Recht, welches Waffen (insbesondere ihren Besitz und Gebrauch) betrifft
- [2] Recht, Waffen zu tragen
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Waffengesetz
Oberbegriffe:
- [1, 2] Recht
Beispiele:
- [1] US-Präsident Obama versuchte erfolglos, das Waffenrecht zu reformieren.
- [2] Polizisten und Soldaten haben in der Regel ein Waffenrecht.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] das Waffenrecht verschärfen
Wortbildungen:
- waffenrechtlich
Übersetzungen
[1] dasjenige Recht, welches Waffen (insbesondere ihren Besitz und Gebrauch) betrifft
[2] Recht auf das Tragen einer Waffe
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Waffenrecht“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Waffenrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Waffenrecht“
- [1] Duden online „Waffenrecht“
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.