Wahlkapitulation
Wahlkapitulation (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Wahlkapitulation | die Wahlkapitulationen |
Genitiv | der Wahlkapitulation | der Wahlkapitulationen |
Dativ | der Wahlkapitulation | den Wahlkapitulationen |
Akkusativ | die Wahlkapitulation | die Wahlkapitulationen |
Worttrennung:
- Wahl·ka·pi·tu·la·ti·on, Plural: Wahl·ka·pi·tu·la·ti·o·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈvaːlkapitulaˌt͡si̯oːn]
- Hörbeispiele: Wahlkapitulation (Info)
Bedeutungen:
- [1] In der Wahlkapitulation verpflichtet sich der Kandidat gegenüber dem Wahlgremium zu bestimmten Maßnahmen im Falle seiner Wahl. Wahlkapitulationen kamen vor allem bei der Wahl des deutschen Kaisers, der Papstwahl und der Bischofswahl vor.
- [2]
Herkunft:
- lat. capitulatio
Oberbegriffe:
- Wahlvereinbarung, Vertrag, Vereinbarung
Unterbegriffe:
- capitulatio caesarea, capitulatio perpetua
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] ?
[2] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Wahlkapitulation“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Wahlkapitulation“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wahlkapitulation“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wahlkapitulation“
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