Wegegeld
Wegegeld (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Wegegeld | die Wegegelder |
Genitiv | des Wegegelds des Wegegeldes |
der Wegegelder |
Dativ | dem Wegegeld | den Wegegeldern |
Akkusativ | das Wegegeld | die Wegegelder |
Nebenformen:
Worttrennung:
- We·ge·geld, Plural: We·ge·gel·der
Aussprache:
- IPA: [ˈveːɡəˌɡɛlt]
- Hörbeispiele: Wegegeld (Info)
- Reime: -eːɡəɡɛlt
Bedeutungen:
- [1] Erstattung des Aufwandes für Fahrtkosten
- [2] das Geld, das für die Benutzung eines Weges/einer Straße entrichtet werden muss
Synonyme:
- [1] Fahrtkostenerstattung
- [2] Maut, historisch: Chausseegeld
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Fahrtkostenzuschuss
- [2] Straßenzoll, Wegezoll/Wegzoll
Oberbegriffe:
- [1, 2] Geld
Beispiele:
- [1] Das Wegegeld ist zu gering, um die tatsächlichen Kosten zu ersetzen.
- [2] Wegegeld bezahlen auf deutschen Autobahnen die LKWs.
Übersetzungen
[1] Erstattung des Aufwandes für Fahrtkosten
[2] das Geld, das für die Benutzung eines Weges/einer Straße entrichtet werden muss
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wegegeld“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wegegeld“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: Weggelde
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