ad notam
ad notam (Latein)
Adverb, Wortverbindung
Worttrennung:
- ad no·tam
Bedeutungen:
- [1] neulateinisch, Kanzleisprache: zur Kenntnis
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] zur Kenntnis
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Karl Luggauer: Juristen-Latein, Juridica-Verlag, Wien 1967, Seite 13.
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