ad notam

ad notam (Latein)

Adverb, Wortverbindung

Worttrennung:

ad no·tam

Bedeutungen:

[1] neulateinisch, Kanzleisprache: zur Kenntnis

Beispiele:

[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Karl Luggauer: Juristen-Latein, Juridica-Verlag, Wien 1967, Seite 13.
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.