einklagen

einklagen (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichklage ein
duklagst ein
er, sie, esklagt ein
Präteritum ichklagte ein
Konjunktiv II ichklagte ein
Imperativ Singularklag ein!
klage ein!
Pluralklagt ein!
PerfektPartizip IIHilfsverb
eingeklagt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:einklagen

Worttrennung:

ein·kla·gen, Präteritum: klag·te ein, Partizip II: ein·ge·klagt

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯nˌklaːɡn̩]
Hörbeispiele:  einklagen (Info),  einklagen (Info)

Bedeutungen:

[1] durch Beschwerde/Anspruchshaltung (Klagen) zu erhalten versuchen
[2] durch Forderung über ein Gericht (eine Klage) zusprechen lassen; auf dem Klagewege erreichen/erhalten

Herkunft:

gebildet aus der Partikel ein als Verbzusatz und dem Verb klagen

Sinnverwandte Wörter:

[1] fordern

Gegenwörter:

[1] verzichten

Beispiele:

[1] Wir sollten bei unseren lieben Nachbarn Solidarität einklagen. Das ist doch das mindeste.
[2] Nachdem der Täter verurteilt wurde, will das Opfer jetzt eine Entschädigung einklagen.
[2] Meine Nichte will sich in ihren Wunschstudiengang einklagen und rechnet sich gute Chancen aus.

Wortbildungen:

Adjektive: einklagbar
Substantive: Einklage

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „einklagen
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „einklagen
[2] The Free Dictionary „einklagen
[1, 2] Duden online „einklagen
[*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „einklagen
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portaleinklagen

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Einklange, Knielagen
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