nullum crimen sine lege
nullum crimen sine lege (Latein)
Wortverbindung
Worttrennung:
nul·lum cri·men si·ne le·ge
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] neu/mittellateinisch, Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „kein Verbrechen ohne Gesetz“. Das heißt, eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt eine Straftat war.
Synonyme:
- [1] nulla poena sine lege, strafrechtliches Rückwirkungsverbot
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsgrundsatz
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] ?
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „nullum crimen sine lege“
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