postulationsfähig
postulationsfähig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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postulationsfähig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:postulationsfähig |
Worttrennung:
- pos·tu·la·ti·ons·fä·hig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [pɔstulaˈt͡si̯oːnsˌfɛːɪç], [pɔstulaˈt͡si̯oːnsˌfɛːɪk]
- Hörbeispiele: postulationsfähig (Info), postulationsfähig (Info)
Bedeutungen:
- [1] als Partei in der Lage, Prozesshandlungen vor oder gegenüber dem Gericht selbst wirksam vorzunehmen
Beispiele:
- [1] Vor dem Amtsgericht sind in Zivilsachen Kläger und Beklagter postulationsfähig.
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Leo Rosenberg, Karl Heinz Schwab, Peter Gottwald: Zivilprozessrecht. 17., neu bearbeitete Auflage. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59514-1 , § 45 Rn. 1.
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