prozessen
prozessen (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | prozesse | ||
du | prozesst | |||
er, sie, es | prozesst | |||
Präteritum | ich | prozesste | ||
Konjunktiv II | ich | prozesste | ||
Imperativ | Singular | prozess! prozesse! | ||
Plural | prozesst! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
prozesst | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:prozessen |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- pro·zes·sen, Präteritum: pro·zess·te, Partizip II: pro·zesst
Aussprache:
- IPA: [pʁoˈt͡sɛsn̩]
- Hörbeispiele: prozessen (Info)
- Reime: -ɛsn̩
Bedeutungen:
- [1] veraltet; noch landschaftlich umgangssprachlich: (vor Gericht) streiten
Beispiele:
- [1]
Wortbildungen:
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „prozessieren“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „processen“ (dort auch „prozessen“)
- [1] Josef Müller (Bearbeiter und Herausgeber), ab Band Ⅶ herausgegeben von Karl Meisen, Heinrich Dittmaier und Matthias Zender: Rheinisches Wörterbuch. 9 Bände. Bonn und Berlin 1928–1971, Stichwort „prozessen“.
- [1] Ernst Christmann (Begründer), fortgeführt von Julius Krämer, bearbeitet von Rudolf Post; unter Mitarbeit von Josef Schwing und Sigrid Bingenheimer: Pfälzisches Wörterbuch. 6 Bände und ein Beiheft. Stuttgart 1965–1998, Stichwort „prozessen“.
- [1] Friedrich Maurer (Begründer); nach den vorarbeiten von Friedrich Maurer, Friedrich Stroh und Rudolf Mulch bearbeitet von Rudolf Mulch: Südhessisches Wörterbuch. Band Ⅰ: A—D, N. G. Elwert Verlag, Marburg 1965–1968, ISBN 3-7708-0388-4 (Gesamtwerk), DNB 955861691 (Digitalisat des LAGIS) , Stichwort »prozessiern«, Spalte 1154
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.