vadimonium
vadimonium (Latein)
Substantiv, n
Kasus | Singular | Plural |
---|---|---|
Nominativ | vadimōnium | vadimōnia |
Genitiv | vadimōniī | vadimōniōrum |
Dativ | vadimōniō | vadimōniīs |
Akkusativ | vadimōnium | vadimōnia |
Vokativ | vadimōnium | vadimōnia |
Ablativ | vadimōniō | vadimōniīs |
Nebenformen:
- wadimonium
Worttrennung:
- va·di·mo·ni·um, Genitiv: va·di·mo·nii
Bedeutungen:
- [1] mittellateinisch: Stab, der als Zeichen für die Bereitschaft dient, seinen Fall vor Gericht zu beweisen
- [2] mittellateinisch: durch ein Pfand bekräftigte Erklärung
- [3] mittellateinisch: Pfand, Sicherheit
- [4] mittellateinisch: Pfand zur Sicherstellung der Erfüllung einer Pflicht gegenüber dem Fürsten
- [5] mittellateinisch: Pfand, das einem Schuldner per Beschlagnahme genommen wird
- [6] mittellateinisch: Schuldforderung, die mit Hilfe eines Pfandes eingetrieben wird
- [7] mittellateinisch: Abgabe für den Erhalt einer Heiratserlaubnis
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] Stab, der als Zeichen für die Bereitschaft dient, seinen Fall vor Gericht zu beweisen
[2] durch ein Pfand bekräftigte Erklärung
[3] Pfand, Sicherheit
|
[4] Pfand zur Sicherstellung der Erfüllung einer Pflicht gegenüber dem Fürsten
[5] Pfand, das einem Schuldner per Beschlagnahme genommen wird
[6] Schuldforderung, die mit Hilfe eines Pfandes eingetrieben wird
[7] Abgabe für den Erhalt einer Heiratserlaubnis
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1–7] Jan Frederik Niermeyer, Co van de Kieft, J. W. J. Burgers: Mediae latinitatis lexicon minus – Mittellateinisches Wörterbuch. In zwei Bänden. 2. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2002, DNB 965619362 , Band 2, Seite 1380, Eintrag „vadimonium“
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