wadium

wadium (Latein)

Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ wadium wadia
Genitiv wadiī wadiōrum
Dativ wadiō wadiīs
Akkusativ wadium wadia
Vokativ wadium wadia
Ablativ wadiō wadiīs

Nebenformen:

vadium

Worttrennung:

wa·di·um, Genitiv: wa·dii

Bedeutungen:

[1] mittellateinisch: Haftungssymbol zur Begründung einer Personal- oder Sachhaftung für den Fall der Nichterfüllung
[2] mittellateinisch: Selbstverknechtung, Pfandknechtschaft, Schuldknechtschaft
[3] mittellateinisch: feierliches Versprechen eines Volkes vor einem königlichen Beamten
[4] mittellateinisch: Pfand, das als Gewähr übergeben wird, dass ein Versprechen oder eine Verpflichtung erfüllt wird
[5] mittellateinisch: Pfand aus einer beweglichen oder unbeweglichen Habe
[6] mittellateinisch: Nutzpfand, dessen Einkünfte von den Gäubigern eingenommen werden
[7] mittellateinisch: Schuldforderung, die eintreibbar ist
[8] mittellateinisch: Verlobungsvertrag
[9] mittellateinisch: Anweisung einer Schenkung
[10] mittellateinisch: Entlohnung, Bezahlung

Beispiele:

[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1–10] Jan Frederik Niermeyer, Co van de Kieft, J. W. J. Burgers: Mediae latinitatis lexicon minus – Mittellateinisches Wörterbuch. In zwei Bänden. 2. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2002, DNB 965619362, Band 2, Seite 1458 ff, Eintrag „wadium“
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