ABGB
ABGB (Deutsch)
Abkürzung
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das ABGB | — |
Genitiv | des ABGB | — |
Dativ | dem ABGB | — |
Akkusativ | das ABGB | — |
Aussprache:
- IPA: [aːbeːɡeːˈbeː]
- Hörbeispiele: ABGB (Info), ABGB (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, Österreich: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (die Zivilrechtskodifikation der Republik Österreich, in Kraft gesetzt 1812)
Oberbegriffe:
- [1] Gesetzbuch (GB)
Beispiele:
- [1] „Dem Schuldschein des deutschen und schweizerischen Rechts entspricht in Österreich der in § 1428 ABGB geregelte Schuldschein; die in §§ 985 und 990 ABGB bezeichneten öffentlichen Schuldscheine sind dagegen Wertpapiere.“[1]
- [1] „Das ABGB unterschied zwischen Scheidung von Tisch und Bett (§§ 103ff.) und der Ehetrennung (§§ 115ff.).“[2]
Übersetzungen
[1] Abkürzung für „Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch“
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „ABGB“
- [1] Dudenredaktion des VEB Bibliographischen Institut Leipzig: Der Große Duden. Wörterbuch und Leitfaden der deutschen Rechtschreibung mit einem Anhang: Vorschriften für den Schriftsatz, Korrekturvorschriften und Hinweise für das Maschinenschreiben. 17. Auflage. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984 (Durchgesehener Nachdruck der 17., neubearbeiteten Aufl. von 1976) , Seite 582 „Verzeichnis von Abkürzungen, Kurzzeichen und Zeichen“
- [1] abkuerzungen.de „ABGB“
Quellen:
- ↑ wissen.de – Lexikon „Schuldschein“
- ↑ Herbert Kalb: Das Eherecht in der Republik Österreich 1918–1978. In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs. 2012, abgerufen am 16. August 2024.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: AGBG
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