Abgabebescheid

Abgabebescheid (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Abgabebescheid die Abgabebescheide
Genitiv des Abgabebescheides
des Abgabebescheids
der Abgabebescheide
Dativ dem Abgabebescheid den Abgabebescheiden
Akkusativ den Abgabebescheid die Abgabebescheide

Nebenformen:

Abgabenbescheid

Worttrennung:

Ab·ga·be·be·scheid, Plural: Ab·ga·be·be·schei·de

Aussprache:

IPA: [ˈapɡaːbəbəˌʃaɪ̯t]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Bescheid, der besagt, wann und wieviel Abgaben zu zahlen sind

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Abgabe und Bescheid

Oberbegriffe:

[1] Bescheid

Unterbegriffe:

[1] Beitragsbescheid, Bußgeldbescheid, Gebührenbescheid, Steuerbescheid, Strafbescheid, Zinsbescheid, Zollbescheid

Beispiele:

[1] „Die Abgaben richten sich prozentual nach dem Umsatz des Konzerns in Deutschland - den Abgabebescheid kann Netflix vor deutschen Gerichten anfechten.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgabebescheid

Quellen:

  1. Netflix muss laut EU-Gericht für die deutsche Filmförderung zahlen. In: Spiegel Online. 16. Mai 2018, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 22. März 2025).
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