Abgabebescheid
Abgabebescheid (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Abgabebescheid | die Abgabebescheide |
Genitiv | des Abgabebescheides des Abgabebescheids |
der Abgabebescheide |
Dativ | dem Abgabebescheid | den Abgabebescheiden |
Akkusativ | den Abgabebescheid | die Abgabebescheide |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Ab·ga·be·be·scheid, Plural: Ab·ga·be·be·schei·de
Aussprache:
- IPA: [ˈapɡaːbəbəˌʃaɪ̯t]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Bescheid, der besagt, wann und wieviel Abgaben zu zahlen sind
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Abgabe und Bescheid
Oberbegriffe:
- [1] Bescheid
Unterbegriffe:
- [1] Beitragsbescheid, Bußgeldbescheid, Gebührenbescheid, Steuerbescheid, Strafbescheid, Zinsbescheid, Zollbescheid
Beispiele:
- [1] „Die Abgaben richten sich prozentual nach dem Umsatz des Konzerns in Deutschland - den Abgabebescheid kann Netflix vor deutschen Gerichten anfechten.“[1]
Übersetzungen
[1] Bescheid über die Abgaben
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgabebescheid“
Quellen:
- ↑ Netflix muss laut EU-Gericht für die deutsche Filmförderung zahlen. In: Spiegel Online. 16. Mai 2018, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 22. März 2025).
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