Abgabenbehörde
Abgabenbehörde (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Abgabenbehörde | die Abgabenbehörden |
Genitiv | der Abgabenbehörde | der Abgabenbehörden |
Dativ | der Abgabenbehörde | den Abgabenbehörden |
Akkusativ | die Abgabenbehörde | die Abgabenbehörden |
Worttrennung:
- Ab·ga·ben·be·hör·de, Plural: Ab·ga·ben·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [ˈapɡaːbn̩bəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Abgabenbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] für Abgaben zuständige Behörde
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Abgabe und Behörde sowie dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Unterbegriffe:
- [1] Finanzbehörde, Steuerbehörde, Zollbehörde
Beispiele:
- [1] „Die Organe der Abgabenbehörde können gemäß § 144 BAO für Zwecke der Abgabenerhebung bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher oder Aufzeichnungen zu führen haben, Nachschau halten.“[1]
Übersetzungen
[1] Behörde für Abgaben
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Finanzbehörde“, dort auch „Abgabenbehörde“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgabenbehörde“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgabenbehörde“
- [1] Duden online „Abgabenbehörde“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Abgabenbehörde“
Quellen:
- ↑ stadt-salzburg.at: Abgabenbehörde: Einsatzbereich und Zuständigkeit. Abgerufen am 25. März 2025.
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