Abgabenbehörde

Abgabenbehörde (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Abgabenbehörde die Abgabenbehörden
Genitiv der Abgabenbehörde der Abgabenbehörden
Dativ der Abgabenbehörde den Abgabenbehörden
Akkusativ die Abgabenbehörde die Abgabenbehörden

Worttrennung:

Ab·ga·ben·be·hör·de, Plural: Ab·ga·ben·be·hör·den

Aussprache:

IPA: [ˈapɡaːbn̩bəˌhøːɐ̯də]
Hörbeispiele:  Abgabenbehörde (Info)

Bedeutungen:

[1] für Abgaben zuständige Behörde

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Abgabe und Behörde sowie dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

[1] Behörde

Unterbegriffe:

[1] Finanzbehörde, Steuerbehörde, Zollbehörde

Beispiele:

[1] „Die Organe der Abgabenbehörde können gemäß § 144 BAO für Zwecke der Abgabenerhebung bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher oder Aufzeichnungen zu führen haben, Nachschau halten.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Finanzbehörde, dort auch „Abgabenbehörde“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgabenbehörde
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbgabenbehörde
[1] Duden online „Abgabenbehörde
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Abgabenbehörde

Quellen:

  1. stadt-salzburg.at: Abgabenbehörde: Einsatzbereich und Zuständigkeit. Abgerufen am 25. März 2025.
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