Abgabeneigung
Abgabeneigung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Abgabeneigung | die Abgabeneigungen |
Genitiv | der Abgabeneigung | der Abgabeneigungen |
Dativ | der Abgabeneigung | den Abgabeneigungen |
Akkusativ | die Abgabeneigung | die Abgabeneigungen |
Worttrennung:
- Ab·ga·be·nei·gung, Plural: Ab·ga·be·nei·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈapɡaːbəˌnaɪ̯ɡʊŋ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Börse: Tendenz zu fallenden Kursen und Verkäufen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Abgabe und Neigung
Oberbegriffe:
- [1] Neigung
Beispiele:
- [1] „Allgemein lässt sich aber tatsächlich neben den immer schon üblichen Umschichtungen der Portfolios institutioneller Investoren eine große Abgabeneigung an betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften registrieren.“[1]
Übersetzungen
[1] Tendenz zu fallenden Kursen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] boerse.de: Abgabeneigung. Abgerufen am 27. März 2025.
- [1] unternehmerinfo.de: Abgabeneigung. Abgerufen am 27. März 2025.
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Abgabeneigung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Abgabeneigung“
Quellen:
- ↑ Große Immobilien-Pakete sind fast immer falsch geschnürt. In: Welt Online. 16. September 2003, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 27. März 2025).
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