Abgabeneigung

Abgabeneigung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Abgabeneigung die Abgabeneigungen
Genitiv der Abgabeneigung der Abgabeneigungen
Dativ der Abgabeneigung den Abgabeneigungen
Akkusativ die Abgabeneigung die Abgabeneigungen

Worttrennung:

Ab·ga·be·nei·gung, Plural: Ab·ga·be·nei·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapɡaːbəˌnaɪ̯ɡʊŋ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Börse: Tendenz zu fallenden Kursen und Verkäufen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Abgabe und Neigung

Oberbegriffe:

[1] Neigung

Beispiele:

[1] „Allgemein lässt sich aber tatsächlich neben den immer schon üblichen Umschichtungen der Portfolios institutioneller Investoren eine große Abgabeneigung an betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften registrieren.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] boerse.de: Abgabeneigung. Abgerufen am 27. März 2025.
[1] unternehmerinfo.de: Abgabeneigung. Abgerufen am 27. März 2025.
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Abgabeneigung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Abgabeneigung

Quellen:

  1. Große Immobilien-Pakete sind fast immer falsch geschnürt. In: Welt Online. 16. September 2003, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 27. März 2025).
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