Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Abgeltungssteuer | die Abgeltungssteuern |
Genitiv | der Abgeltungssteuer | der Abgeltungssteuern |
Dativ | der Abgeltungssteuer | den Abgeltungssteuern |
Akkusativ | die Abgeltungssteuer | die Abgeltungssteuern |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Ab·gel·tungs·steu·er, Plural: Ab·gel·tungs·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈapɡɛltʊŋsˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Abgeltungssteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Quellensteuer auf Kapitalerträge
Beispiele:
- [1] […] „seit Anfang dieses Jahres gilt die Abgeltungssteuer, nach der private Kapitalerträge nur noch mit generell 25 Prozent statt mit dem persönlichem Steuersatz von 42 Prozent zu versteuern sind.“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Abgeltungsteuer“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
- [1] Wikipedia-Artikel „Abgeltungssteuer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeltungssteuer“
Quellen:
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.