Abgeordnetenbestechung

Abgeordnetenbestechung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Abgeordnetenbestechung die Abgeordnetenbestechungen
Genitiv der Abgeordnetenbestechung der Abgeordnetenbestechungen
Dativ der Abgeordnetenbestechung den Abgeordnetenbestechungen
Akkusativ die Abgeordnetenbestechung die Abgeordnetenbestechungen

Worttrennung:

Ab·ge·ord·ne·ten·be·ste·chung, Plural: Ab·ge·ord·ne·ten·be·ste·chun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapɡəʔɔʁdnətn̩bəˌʃtɛçʊŋ]
Hörbeispiele:  Abgeordnetenbestechung (Info),  Abgeordnetenbestechung (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht, Deutschland: Straftat, Beeinflussung des Wahl- und Abstimmungsverhaltens von Abgeordneten durch Zuwendungen

Oberbegriffe:

[1] Bestechung

Beispiele:

[1] „Die Regelung der Abgeordnetenbestechung im § 108e StGB (Strafgesetzbuch) entspricht nicht den internationalen Anforderungen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Abgeordnetenbestechung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abgeordnetenbestechung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbgeordnetenbestechung

Quellen:

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