Angestelltenversicherungsgesetz
Angestelltenversicherungsgesetz (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Angestelltenversicherungsgesetz | — |
Genitiv | des Angestelltenversicherungsgesetzes | — |
Dativ | dem Angestelltenversicherungsgesetz | — |
Akkusativ | das Angestelltenversicherungsgesetz | — |
Worttrennung:
- An·ge·stell·ten·ver·si·che·rungs·ge·setz, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈanɡəʃtɛltn̩fɛɐ̯zɪçəʁʊŋsɡəˌzɛt͡s]
- Hörbeispiele: Angestelltenversicherungsgesetz (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, Deutschland, bis 31.12.1991: Gesetz, das die Rentenversicherung von Angestellten regelte; ab 1992 einheitliche Rentenversicherung von Angestellten und Arbeitern, geregelt im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
Abkürzungen:
- [1] AVG
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Angestelltenversicherung und Gesetz mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Gesetz
Beispiele:
- [1] „Nach dem Angestelltenversicherungsgesetz soll nämlich die Rentenversicherung für die Kosten einer Heilbehandlung aufkommen, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit des Angestellten erhalten oder verbessert wird.“[1]
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Angestelltenversicherungsgesetz“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Angestelltenversicherungsgesetz“
- [1] Duden online „Angestelltenversicherungsgesetz“
Quellen:
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.