Annahmeerklärung
Annahmeerklärung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Annahmeerklärung | die Annahmeerklärungen |
Genitiv | der Annahmeerklärung | der Annahmeerklärungen |
Dativ | der Annahmeerklärung | den Annahmeerklärungen |
Akkusativ | die Annahmeerklärung | die Annahmeerklärungen |
Worttrennung:
- An·nah·me·er·klä·rung, Plural: An·nah·me·er·klä·run·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈannaːməʔɛɐ̯ˌklɛːʁʊŋ]
- Hörbeispiele: Annahmeerklärung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Erklärung der Annahme
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Annahme und Erklärung
Oberbegriffe:
- [1] Erklärung
Beispiele:
- [1] „Das Angebot des V darf aber zum Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung nicht bereits erloschen gewesen sein (§§ 146 ff. BGB). Das wäre der Fall, wenn die Annahme nicht rechtzeitig erklärt worden wäre (§ 146 2. Fall BGB).“[1]
Übersetzungen
[1] Erklärung der Annahme
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Annahmeerklärung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Annahmeerklärung“
- [1] Duden online „Annahmeerklärung“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Annahmeerklärung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Annahmeerklärung“
Quellen:
- ↑ Rolf Stober (Hrsg.): Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht. Grundzüge des Wirtschaftsprivat-, Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsstrafrechts. W. Kohlhammer, Stuttgart 2007. ISBN 978-3170199569. Seite 59
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.