Anwaltsprüfung
Anwaltsprüfung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Anwaltsprüfung | die Anwaltsprüfungen |
Genitiv | der Anwaltsprüfung | der Anwaltsprüfungen |
Dativ | der Anwaltsprüfung | den Anwaltsprüfungen |
Akkusativ | die Anwaltsprüfung | die Anwaltsprüfungen |
Worttrennung:
- An·walts·prü·fung, Plural: An·walts·prü·fun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈanvalt͡sˌpʁyːfʊŋ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Prüfung, die absolviert werden muss, um Anwalt zu werden
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Anwalt und Prüfung mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Prüfung
Beispiele:
- [1] „In seiner Zeit im Streifendienst hatte McLarney auf dem Beifahrersitz für ein Jurastudium gebüffelt, war dann aber nie zur Anwaltsprüfung von Maryland angetreten.“[1]
- [1] „Vor Kurzem hatte sie ihr Jurastudium im oberen Drittel ihres Jahrgangs abgeschlossen, war dann aber zweimal durch die Anwaltsprüfung gerasselt.“[2]
Übersetzungen
[1] Prüfung, die absolviert werden muss, um Anwalt zu werden
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Anwaltsprüfung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anwaltsprüfung“
Quellen:
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