Anwaltsprüfung

Anwaltsprüfung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Anwaltsprüfung die Anwaltsprüfungen
Genitiv der Anwaltsprüfung der Anwaltsprüfungen
Dativ der Anwaltsprüfung den Anwaltsprüfungen
Akkusativ die Anwaltsprüfung die Anwaltsprüfungen

Worttrennung:

An·walts·prü·fung, Plural: An·walts·prü·fun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈanvalt͡sˌpʁyːfʊŋ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Prüfung, die absolviert werden muss, um Anwalt zu werden

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Anwalt und Prüfung mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Prüfung

Beispiele:

[1] „In seiner Zeit im Streifendienst hatte McLarney auf dem Beifahrersitz für ein Jurastudium gebüffelt, war dann aber nie zur Anwaltsprüfung von Maryland angetreten.“[1]
[1] „Vor Kurzem hatte sie ihr Jurastudium im oberen Drittel ihres Jahrgangs abgeschlossen, war dann aber zweimal durch die Anwaltsprüfung gerasselt.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Anwaltsprüfung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnwaltsprüfung

Quellen:

  1. David Simon: Homicide. Ein Jahr auf mörderischen Straßen. Antje Kunstmann, München 2011, ISBN 978-3-888-97723-7, Seite 182.
  2. Chuck Palahniuk: Beautiful You. Festa, Leipzig 2017, ISBN 978-3-8655-2512-3, Seite 8.
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