Arbeitgeberseite
Arbeitgeberseite (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Arbeitgeberseite | — |
Genitiv | der Arbeitgeberseite | — |
Dativ | der Arbeitgeberseite | — |
Akkusativ | die Arbeitgeberseite | — |
Worttrennung:
- Ar·beit·ge·ber·sei·te, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈaʁbaɪ̯tɡeːbɐˌzaɪ̯tə], [aʁbaɪ̯tˈɡeːbɐˌzaɪ̯tə]
- Hörbeispiele: Arbeitgeberseite (Info)
Bedeutungen:
- [1] Seite der Arbeitgeber
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Arbeitgeber und Seite
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Interessengruppe (Partei / Seite)
Beispiele:
- [1] „Die Kündigung kann von jeder der Tarifvertragsparteien ausgesprochen werden. Die Kündigung einer Partei der Arbeitgeberseite entfaltet Wirkung auch für die andere Tarifvertragspartei. Die Kündigung durch die Gewerkschaftsseite wirkt gegenüber beiden Tarifvertragsparteien der Arbeitgeberseite, auch wenn sie nur gegenüber einer Partei der Arbeitgeberseite ausgesprochen wurde.“[1]
Übersetzungen
[1] Seite der Arbeitgeber
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Arbeitgeberseite“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitgeberseite“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Arbeitgeberseite“
- [1] Duden online „Arbeitgeberseite“
Quellen:
- ↑ Joachim Gutmann, Sven Kilian: Zeitarbeit. Fakten, Trends und Visionen. 4. Auflage. Haufe Lexware, Freiburg 2015. ISBN 978-3648066584. Seite 308
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