Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverband (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Arbeitgeberverband die Arbeitgeberverbände
Genitiv des Arbeitgeberverbandes
des Arbeitgeberverbands
der Arbeitgeberverbände
Dativ dem Arbeitgeberverband
dem Arbeitgeberverbande
den Arbeitgeberverbänden
Akkusativ den Arbeitgeberverband die Arbeitgeberverbände

Worttrennung:

Ar·beit·ge·ber·ver·band, Plural: Ar·beit·ge·ber·ver·bän·de

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯tɡeːbɐfɛɐ̯ˌbant]
Hörbeispiele:  Arbeitgeberverband (Info),  Arbeitgeberverband (Info)

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft: institutioneller Zusammenschluss der Arbeitgeber zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber Gewerkschaften und Staat

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Arbeitgeber und Verband

Gegenwörter:

[1] Arbeitnehmerverband, Gewerkschaft

Oberbegriffe:

[1] Interessenverband

Beispiele:

[1] Der Arbeitgeberverband hat einen neuen Vorsitzenden gewählt.
[1] „Der Arbeitgeberverband führt gemeinsame Tarifverhandlungen für alle Bundesländer außer Hessen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Arbeitgeberverband
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitgeberverband
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalArbeitgeberverband
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Arbeitgeberverband
[1] Duden online „Arbeitgeberverband
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 146, Artikel „Arbeitgeberverbände“

Quellen:

  1. Kitastreik in Berlin endgültig verboten. In: Spiegel Online. 11. Oktober 2024, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 11. Oktober 2024).
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