Auskunftsverweigerungsrecht
Auskunftsverweigerungsrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Auskunftsverweigerungsrecht | — |
Genitiv | des Auskunftsverweigerungsrechts des Auskunftsverweigerungsrechtes |
— |
Dativ | dem Auskunftsverweigerungsrecht | — |
Akkusativ | das Auskunftsverweigerungsrecht | — |
Worttrennung:
- Aus·kunfts·ver·wei·ge·rungs·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˌaʊ̯skʊnft͡sfɛɐ̯ˈvaɪ̯ɡəʁʊŋsˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Auskunftsverweigerungsrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: das Recht eines Zeugen vor Gericht oder einer öffentlichen Stelle, die Auskunft zu einer Sache zu verweigern
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Auskunftsverweigerung, Fugenelement -s und dem Substantiv Recht
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] "Das Auskunftsverweigerungsrecht ist das Recht eines Zeugen, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern."[1]
Übersetzungen
[1] Recht: Recht eines Zeugen vor Gericht oder einer öffentlichen Stelle, die Auskunft zu einer Sache zu verweigern
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Auskunftsverweigerungsrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auskunftsverweigerungsrecht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Auskunftsverweigerungsrecht“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Auskunftsverweigerungsrecht“
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