Befehlsnotstand
Befehlsnotstand (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Befehlsnotstand | die Befehlsnotstände |
Genitiv | des Befehlsnotstands des Befehlsnotstandes |
der Befehlsnotstände |
Dativ | dem Befehlsnotstand | den Befehlsnotständen |
Akkusativ | den Befehlsnotstand | die Befehlsnotstände |
Worttrennung:
- Be·fehls·not·stand, Plural: Be·fehls·not·stän·de
Aussprache:
- IPA: [bəˈfeːlsˌnoːtʃtant]
- Hörbeispiele: Befehlsnotstand (Info)
Bedeutungen:
- [1] Strafrecht: Situation, in der ein Verhalten befohlen wird, das seinerseits gegen bestehende Gesetze verstößt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Befehl und Notstand mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Begeht ein Soldat eine Straftat auf Befehl, ohne dass ein Befehlsnotstand vorliegt, so trifft ihn nur dann eine Schuld, wenn er erkennt, dass er eine strafbare Handlung ausführt oder dies nach den Umständen offensichtlich ist.“[1]
Übersetzungen
[1] ?
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Befehlsnotstand“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Befehlsnotstand“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Befehlsnotstand“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Verbotsirrtum“ (Stabilversion)
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