Bergbehörde

Bergbehörde (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Bergbehörde die Bergbehörden
Genitiv der Bergbehörde der Bergbehörden
Dativ der Bergbehörde den Bergbehörden
Akkusativ die Bergbehörde die Bergbehörden

Worttrennung:

Berg·be·hör·de, Plural: Berg·be·hör·den

Aussprache:

IPA: [ˈbɛʁkbəˌhøːɐ̯də]
Hörbeispiele:  Bergbehörde (Info)

Bedeutungen:

[1] Verwaltung, Recht: Behörde, die für Bergaufsicht und Regulierung von Bergbauangelegenheiten zuständig ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Berg und Behörde

Synonyme:

[1] Bergbaubehörde

Oberbegriffe:

[1] Aufsichtsbehörde, Behörde, Ordnungsbehörde, Sicherheitsbehörde, Sonderordnungsbehörde

Unterbegriffe:

[1] Bergamt

Beispiele:

[1] „Die Aufsichtspflicht wird durch Bergbehörden als Sonderbehörden der Länder wahrgenommen.“[1]
[1] „Die Bergbehörden können auf der Grundlage des BBergG für die Regelung spezieller Fragen entsprechende Verordnungen und Anordnungen erlassen und wachen über deren Einhaltung.“[1]
[1] „Den Bergbehörden obliegt die Aufsicht über das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Bergbehörde
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Bergbehörde
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bergbehörde
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Bergbehörde
[1] Duden online „Bergbehörde
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBergbehörde
[1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Bergbehörde“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Bergbehörde

Quellen:

  1. 1 2 Lexikon der Kartographie und Geomatik. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2001 auf spektrum.de, „Bergrecht
  2. wissen.de – Artikel „Beamte/r im höheren Dienst
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