Eröffnungsplädoyer
Eröffnungsplädoyer (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Eröffnungsplädoyer | die Eröffnungsplädoyers |
Genitiv | des Eröffnungsplädoyers | der Eröffnungsplädoyers |
Dativ | dem Eröffnungsplädoyer | den Eröffnungsplädoyers |
Akkusativ | das Eröffnungsplädoyer | die Eröffnungsplädoyers |
Worttrennung:
- Er·öff·nungs·plä·do·yer, Plural: Er·öff·nungs·plä·do·yers
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈʔœfnʊŋsplɛdoˌjeː]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Plädoyer, das zu Beginn eines Gerichtsverfahrens gehalten wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Eröffnung und Plädoyer mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Plädoyer
Beispiele:
- [1] „›Im Eröffnungsplädoyer meines Patentrechtprozesses werde ich deinen kompletten schmutzigen Plan offenlegen!‹“[1]
Übersetzungen
[1] einleitendes Plädoyer
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Eröffnungsplädoyer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eröffnungsplädoyer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eröffnungsplädoyer“
Quellen:
- ↑ Chuck Palahniuk: Beautiful You. Festa, Leipzig 2017, ISBN 978-3-8655-2512-3, Seite 258 .
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