Gegenkläger

Gegenkläger (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Gegenkläger die Gegenkläger
Genitiv des Gegenklägers der Gegenkläger
Dativ dem Gegenkläger den Gegenklägern
Akkusativ den Gegenkläger die Gegenkläger

Worttrennung:

Ge·gen·klä·ger, Plural: Ge·gen·klä·ger

Aussprache:

IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌklɛːɡɐ]
Hörbeispiele:  Gegenkläger (Info),  Gegenkläger (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: beklagte Person, die eine Gegenklage anstrengt

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Kläger

Sinnverwandte Wörter:

[1] Widerkläger

Weibliche Wortformen:

[1] Gegenklägerin

Beispiele:

[1] Klage wurde eingereicht und mehrere Gegenklagen – und fünf Jahre später hatten weder Kläger noch Gegenkläger mehr davon als einen Haufen Gutachten.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] als Gegenkläger auftreten

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenkläger
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gegenkläger
[1] Duden online „Gegenkläger
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGegenkläger
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Gegenkläger
[1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Gegenkläger
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