Gegenklägerin
Gegenklägerin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Gegenklägerin | die Gegenklägerinnen |
Genitiv | der Gegenklägerin | der Gegenklägerinnen |
Dativ | der Gegenklägerin | den Gegenklägerinnen |
Akkusativ | die Gegenklägerin | die Gegenklägerinnen |
Worttrennung:
- Ge·gen·klä·ge·rin, Plural: Ge·gen·klä·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌklɛːɡəʁɪn]
- Hörbeispiele: Gegenklägerin (Info), Gegenklägerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: beklagte weibliche Person oder Partei, die eine Gegenklage anstrengt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gegenkläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Widerklägerin
Männliche Wortformen:
- [1] Gegenkläger
Beispiele:
- [1] Klage wurde eingereicht und Gegenklage – und fünf Jahre später hatten weder Klägerin noch Gegenklägerin mehr davon als einen Haufen Gutachten.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] als Gegenklägerin auftreten
Übersetzungen
[1] Rechtswesen: beklagte weibliche Person oder Partei, die eine Gegenklage anstrengt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „Gegenklägerin“
- [1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Gegenklägerin“
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