Gehilfin

Gehilfin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Gehilfin die Gehilfinnen
Genitiv der Gehilfin der Gehilfinnen
Dativ der Gehilfin den Gehilfinnen
Akkusativ die Gehilfin die Gehilfinnen

Worttrennung:

Ge·hil·fin, Plural: Ge·hil·fin·nen

Aussprache:

IPA: [ɡəˈhɪlfɪn]
Hörbeispiele:  Gehilfin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die eine Gehilfenprüfung bestanden hat
[2] weibliche Person, die bei bestimmten Arbeiten als Hilfe mitwirkt
[3] Rechtswesen: weibliche Person, die bei einer Straftat unterstützend mitgewirkt hat

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gehilfe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

[2] Helferin
[3] Komplizin

Männliche Wortformen:

[1] Gehilfe

Oberbegriffe:

[1–3] Person

Unterbegriffe:

[1] Anwaltsgehilfin, Kanzleigehilfin, Steuergehilfin
[2] Badegehilfin, Friseurgehilfin, Hausgehilfin

Beispiele:

[1] Sie arbeitet als Gehilfin in einer Kanzlei.
[2] Sie hat im Hotel des Bruders als Gehilfin mitgearbeitet.
[2] „Justine weigert sich, seine Gehilfin zu sein.“[1]
[3] Als Gehilfin kam sie mit einer geringeren Strafe davon.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gehilfin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gehilfin
[2, 3] The Free Dictionary „Gehilfin
[1–3] Duden online „Gehilfin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGehilfin

Quellen:

  1. Otto Flake: Marquis de Sade. Mit einem Anhang über Rétif de la Bretonne. Mit zwei Nekrologen auf Otto Flake von Rolf Hochhuth. Deutscher Taschenbuch Velag, München 1966, Seite 61. Zuerst 1930.
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