Gerichtsbeamtin
Gerichtsbeamtin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Gerichtsbeamtin | die Gerichtsbeamtinnen |
Genitiv | der Gerichtsbeamtin | der Gerichtsbeamtinnen |
Dativ | der Gerichtsbeamtin | den Gerichtsbeamtinnen |
Akkusativ | die Gerichtsbeamtin | die Gerichtsbeamtinnen |
Worttrennung:
- Ge·richts·be·am·tin, Plural: Ge·richts·be·am·tin·nen
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʁɪçt͡sbəˌʔamtɪn]
- Hörbeispiele: Gerichtsbeamtin (Info)
Bedeutungen:
- [1] bei einem Gericht beschäftigte Beamtin
Herkunft:
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) vom Stamm des Wortes Gerichtsbeamter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Gerichtsbeamter
Oberbegriffe:
- [1] Beamtin
Beispiele:
- [1] „Eine solche Auflage sei nicht Teil der Bedingungen, unter denen Pistorius gegen Kaution freigelassen worden sei, sagte eine Gerichtsbeamtin in Pretoria am Montag.“[1]
Übersetzungen
[1] bei einem Gericht beschäftigte Beamtin
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gerichtsbeamtin“
- [1] Duden online „Gerichtsbeamtin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Gerichtsbeamtin“
Quellen:
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