Gerichtsprotokoll

Gerichtsprotokoll (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Gerichtsprotokoll die Gerichtsprotokolle
Genitiv des Gerichtsprotokolles
des Gerichtsprotokolls
der Gerichtsprotokolle
Dativ dem Gerichtsprotokoll den Gerichtsprotokollen
Akkusativ das Gerichtsprotokoll die Gerichtsprotokolle

Worttrennung:

Ge·richts·pro·to·koll, Plural: Ge·richts·pro·to·kol·le

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʁɪçt͡spʁotoˌkɔl]
Hörbeispiele:  Gerichtsprotokoll (Info)

Bedeutungen:

[1] schriftliche Aufzeichnung eines Gerichtsverfahrens

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Protokoll mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Protokoll

Beispiele:

[1] „Das Gerichtsprotokoll, die Akten und die Erzählungen der Ermittler, mit denen sie sich drei Tage lang fast ohne Unterbrechung intensiv beschäftigt hatte, hatten ihren Verstand wohl überladen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsprotokoll
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gerichtsprotokoll
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGerichtsprotokoll

Quellen:

  1. Mi-Ae Seo: Der rote Apfel. Heyne, München 2020, ISBN 978-3-453-42335-0, Seite 78.
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