Gerichtsprotokoll
Gerichtsprotokoll (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Gerichtsprotokoll | die Gerichtsprotokolle |
Genitiv | des Gerichtsprotokolles des Gerichtsprotokolls |
der Gerichtsprotokolle |
Dativ | dem Gerichtsprotokoll | den Gerichtsprotokollen |
Akkusativ | das Gerichtsprotokoll | die Gerichtsprotokolle |
Worttrennung:
- Ge·richts·pro·to·koll, Plural: Ge·richts·pro·to·kol·le
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʁɪçt͡spʁotoˌkɔl]
- Hörbeispiele: Gerichtsprotokoll (Info)
Bedeutungen:
- [1] schriftliche Aufzeichnung eines Gerichtsverfahrens
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Protokoll mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Protokoll
Beispiele:
- [1] „Das Gerichtsprotokoll, die Akten und die Erzählungen der Ermittler, mit denen sie sich drei Tage lang fast ohne Unterbrechung intensiv beschäftigt hatte, hatten ihren Verstand wohl überladen.“[1]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsprotokoll“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gerichtsprotokoll“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gerichtsprotokoll“
Quellen:
- ↑ Mi-Ae Seo: Der rote Apfel. Heyne, München 2020, ISBN 978-3-453-42335-0, Seite 78 .
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