Gesetzesgrundlage

Gesetzesgrundlage (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Gesetzesgrundlage die Gesetzesgrundlagen
Genitiv der Gesetzesgrundlage der Gesetzesgrundlagen
Dativ der Gesetzesgrundlage den Gesetzesgrundlagen
Akkusativ die Gesetzesgrundlage die Gesetzesgrundlagen

Worttrennung:

Ge·set·zes·grund·la·ge, Plural: Ge·set·zes·grund·la·gen

Aussprache:

IPA: [ɡəˈzɛt͡səsˌɡʁʊntlaːɡə]
Hörbeispiele:  Gesetzesgrundlage (Info)

Bedeutungen:

[1] rechtliche Regelung, auf die man etwas aufbaut, auf die man sich beruft/bezieht

Herkunft:

Determinativkompositum aus Gesetz und Grundlage mit dem Fugenelement -es

Oberbegriffe:

[1] Grundlage

Beispiele:

[1] „Die Ampelparteien haben sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gesetzesgrundlage
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzesgrundlage
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gesetzesgrundlage
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGesetzesgrundlage
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gesetzesgrundlage

Quellen:

  1. Ampel einigt sich auf Gesetz zu Bezahlkarte für Geflüchtete. In: Spiegel Online. 5. April 2024, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 12. Oktober 2024).
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