Gesetzesgrundlage
Gesetzesgrundlage (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Gesetzesgrundlage | die Gesetzesgrundlagen |
Genitiv | der Gesetzesgrundlage | der Gesetzesgrundlagen |
Dativ | der Gesetzesgrundlage | den Gesetzesgrundlagen |
Akkusativ | die Gesetzesgrundlage | die Gesetzesgrundlagen |
Worttrennung:
- Ge·set·zes·grund·la·ge, Plural: Ge·set·zes·grund·la·gen
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈzɛt͡səsˌɡʁʊntlaːɡə]
- Hörbeispiele: Gesetzesgrundlage (Info)
Bedeutungen:
- [1] rechtliche Regelung, auf die man etwas aufbaut, auf die man sich beruft/bezieht
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Gesetz und Grundlage mit dem Fugenelement -es
Oberbegriffe:
- [1] Grundlage
Beispiele:
- [1] „Die Ampelparteien haben sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt.“[1]
Übersetzungen
[1] rechtliche Regelung, auf die man etwas aufbaut
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gesetzesgrundlage“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzesgrundlage“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gesetzesgrundlage“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gesetzesgrundlage“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gesetzesgrundlage“
Quellen:
- ↑ Ampel einigt sich auf Gesetz zu Bezahlkarte für Geflüchtete. In: Spiegel Online. 5. April 2024, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 12. Oktober 2024).
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