Handyverbot
Handyverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Handyverbot | die Handyverbote |
Genitiv | des Handyverbots | der Handyverbote |
Dativ | dem Handyverbot | den Handyverboten |
Akkusativ | das Handyverbot | die Handyverbote |
Worttrennung:
- Han·dy·ver·bot, Plural: Han·dy·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈhɛndifɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Handyverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Handy und Verbot
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] „Malam Abdul-Nur hat ihnen nach dem Umzug auf seine Farm in einem abgelegenen Dorf, von dem ich noch nie was gehört habe, Handyverbot erteilt.“[1]
Übersetzungen
[1] Verbot von Handys
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Handyverbot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Handyverbot“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Handyverbot“
Quellen:
- ↑ Elnathan John: An einem Dienstag geboren. Das Wunderhorn, Heidelberg 2017, ISBN 978-3-884-23552-2, Seite 207 .
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