Handyverbot

Handyverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Handyverbot die Handyverbote
Genitiv des Handyverbots der Handyverbote
Dativ dem Handyverbot den Handyverboten
Akkusativ das Handyverbot die Handyverbote

Worttrennung:

Han·dy·ver·bot, Plural: Han·dy·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈhɛndifɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Handyverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Handy und Verbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Malam Abdul-Nur hat ihnen nach dem Umzug auf seine Farm in einem abgelegenen Dorf, von dem ich noch nie was gehört habe, Handyverbot erteilt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Handyverbot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Handyverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHandyverbot

Quellen:

  1. Elnathan John: An einem Dienstag geboren. Das Wunderhorn, Heidelberg 2017, ISBN 978-3-884-23552-2, Seite 207.
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