Hauptangeklagter

Hauptangeklagter (Deutsch)

Substantiv, m

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ HauptangeklagterHauptangeklagte
Genitiv HauptangeklagtenHauptangeklagter
Dativ HauptangeklagtemHauptangeklagten
Akkusativ HauptangeklagtenHauptangeklagte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ der Hauptangeklagtedie Hauptangeklagten
Genitiv des Hauptangeklagtender Hauptangeklagten
Dativ dem Hauptangeklagtenden Hauptangeklagten
Akkusativ den Hauptangeklagtendie Hauptangeklagten
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ ein Hauptangeklagterkeine Hauptangeklagten
Genitiv eines Hauptangeklagtenkeiner Hauptangeklagten
Dativ einem Hauptangeklagtenkeinen Hauptangeklagten
Akkusativ einen Hauptangeklagtenkeine Hauptangeklagten

Worttrennung:

Haupt·an·ge·klag·ter, Plural: Haupt·an·ge·klag·ten

Aussprache:

IPA: [ˈhaʊ̯ptʔanɡəˌklaːktɐ]
Hörbeispiele:  Hauptangeklagter (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die wegen der Hauptschuld an einem Verbrechen angeklagt wird

Weibliche Wortformen:

[1] Hauptangeklagte

Beispiele:

[1] „Letzten Endes waren es die Hauptangeklagten selbst, die Dukey zum Reden brachten.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hauptangeklagter
[1] Duden online „Hauptangeklagter
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHauptangeklagter

Quellen:

  1. David Chauvel: Cosa Nostra V. Murder Inc.. Schreiber & Leser, Hamburg 2010, ISBN 978-3-941-23955-5, Seite 63.
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