Kirchenrechtlerin
Kirchenrechtlerin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Kirchenrechtlerin | die Kirchenrechtlerinnen |
Genitiv | der Kirchenrechtlerin | der Kirchenrechtlerinnen |
Dativ | der Kirchenrechtlerin | den Kirchenrechtlerinnen |
Akkusativ | die Kirchenrechtlerin | die Kirchenrechtlerinnen |
Worttrennung:
- Kir·chen·recht·le·rin, Plural: Kir·chen·recht·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈkɪʁçn̩ˌʁɛçtləʁɪn]
- Hörbeispiele: Kirchenrechtlerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Sachkundige auf dem Gebiet des Kirchenrechtes
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kirchenrechtler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Kirchenrechtler
Unterbegriffe:
- [1] Kanonistin
Beispiele:
- [1] „Daher war es eigentlich keine große Überraschung, dass ich dann auch im Expertenteam für die weltweite synodale Sitzung vom Papst ernannt wurde. Im Team waren wir mit vier Frauen. Wir waren auch nur vier Kirchenrechtler. Es war sicherlich wichtig, dort als Frau zu sein, aber es war vor allem meine Kompetenz als Kirchenrechtlerin gefragt.“[1]
Übersetzungen
[1] Sachkundige auf dem Gebiet des Kirchenrechtes
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Kirchenrechtlerin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Kirchenrechtlerin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kirchenrechtlerin“
Quellen:
- ↑ Ein bereichernder Prozess des Zuhörens: Die Kirchenrechtlerin Myriam Wijlens berichtet von der Weltsynode zu Synodalität. In: Theologie aktuell. Universität Erfurt, 6. November 2023, abgerufen am 7. November 2023.
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