Kollektiveigentum
Kollektiveigentum (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Kollektiveigentum | — |
Genitiv | des Kollektiveigentums | — |
Dativ | dem Kollektiveigentum | — |
Akkusativ | das Kollektiveigentum | — |
Worttrennung:
- Kol·lek·tiv·ei·gen·tum, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [kɔlɛkˈtiːfˌʔaɪ̯ɡn̩tuːm]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Eigentum eines sozialen Kollektivs oder einer Gemeinschaft
Oberbegriffe:
- [1] Eigentum
Beispiele:
- [1] „Wenn es stimmte, dass Frauen und Kinder Kollektiveigentum würden, dann hätte jedes Kind viele Väter und Mütter, unzählige Brüder und Schwestern.“[1]
Übersetzungen
[1] Eigentum eines Kollektivs
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kollektiveigentum“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kollektiveigentum“
- [1] Duden online „Kollektiveigentum“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kollektiveigentum“
Quellen:
- ↑ Jerzy Kosinski: Der bemalte Vogel. Festa, Leipzig 2024, ISBN 978-3-9867-6150-9, Seite 201 .
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