Kolonialwarenhändlerin
Kolonialwarenhändlerin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Kolonialwarenhändlerin | die Kolonialwarenhändlerinnen |
Genitiv | der Kolonialwarenhändlerin | der Kolonialwarenhändlerinnen |
Dativ | der Kolonialwarenhändlerin | den Kolonialwarenhändlerinnen |
Akkusativ | die Kolonialwarenhändlerin | die Kolonialwarenhändlerinnen |
Worttrennung:
- Ko·lo·ni·al·wa·ren·händ·le·rin, Plural: Ko·lo·ni·al·wa·ren·händ·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [koloˈni̯aːlvaːʁənˌhɛndləʁɪn]
- Hörbeispiele: Kolonialwarenhändlerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Frau, die mit Kolonialwaren, also Waren aus überseeischen Kolonien, handelt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kolonialwarenhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
Männliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Händlerin
Beispiele:
- [1] „Damals war das im linken Gebäudeflügel vorhandene Ladenlokal an die Kolonialwarenhändlerin Emilie Rathsack vermietet.“[1]
- [1] [Zeit des Nationalsozialismus:] „Eine Kolonialwarenhändlerin, die Zahlen auf Bezugsscheinen ausradiert und dann um das Zehnfache erhöht hatte, musste nach einem Urteil des Kölner Sondergerichts wegen Verstoß gegen § 1 der KWVO in schwerer Tateinheit mit Urkundenfälschung für zwei Jahre ins Zuchthaus.“[2]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „Kolonialwarenhändlerin“
Quellen:
- ↑ Koserower Traditionsgaststätte wieder in jungen Händen. ostsee-zeitung.de, Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG, Hannover, Deutschland, 7. Juni 2016, abgerufen am 7. Januar 2021.
- ↑ Barbara Manthe: Richter in der nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft. Band 75 von Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Mohr Siebeck, 2013, ISBN 9783161527548, Seite 161 (Zitiert nach Google Books)
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