Kommissaranwärter
Kommissaranwärter (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Kommissaranwärter | die Kommissaranwärter |
Genitiv | des Kommissaranwärters | der Kommissaranwärter |
Dativ | dem Kommissaranwärter | den Kommissaranwärtern |
Akkusativ | den Kommissaranwärter | die Kommissaranwärter |
Worttrennung:
- Kom·mis·sar·an·wär·ter, Plural: Kom·mis·sar·an·wär·ter
Aussprache:
- IPA: [kɔmɪˈsaːɐ̯ʔanˌvɛʁtɐ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] in Ausbildung zum Polizei-/Kriminalkommissar befindliche Person
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Kommissar und Anwärter
Weibliche Wortformen:
- [1] Kommissaranwärterinin
Oberbegriffe:
- [1] Anwärter
Beispiele:
- [1] „Der Vorwurf gegen den Kommissaranwärter und zwei weitere Tatverdächtige lautet auf schweren Raub.“[1]
Übersetzungen
[1] in Ausbildung zum Polizei-/Kriminalkommissar befindliche Person
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Gehobener Dienst“ (dort auch „Kommissaranwärter“)
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Kommissaranwärter“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kommissaranwärter“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kommissaranwärter“
Quellen:
- ↑ Vier Festnahmen nach »Aktenzeichen XY … ungelöst« – darunter ein Polizei-Azubi. In: Spiegel Online. 15. Februar 2025, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 15. Februar 2025).
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