Kreuzverhör
Kreuzverhör (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Kreuzverhör | die Kreuzverhöre |
Genitiv | des Kreuzverhöres des Kreuzverhörs |
der Kreuzverhöre |
Dativ | dem Kreuzverhör | den Kreuzverhören |
Akkusativ | das Kreuzverhör | die Kreuzverhöre |
Worttrennung:
- Kreuz·ver·hör, Plural: Kreuz·ver·hö·re
Aussprache:
- IPA: [ˈkʁɔɪ̯t͡sfɛɐ̯ˌhøːɐ̯]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Vernehmung, bei welcher Zeugen oder Sachverständige allein durch Staatsanwaltschaft und Strafverteidiger befragt werden
Oberbegriffe:
- [1] Verhör
Beispiele:
- [1] „Während des Kreuzverhörs schreibt er fleißig mit, und ich werde später erfahren, dass die Anwälte immer froh sind, wenn er den Vorsitz führt, weil er schneller schreibt als die meisten anderen.“[1]
Übersetzungen
[1] Vernehmung durch Staatsanwaltschaft und Strafverteidiger
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kreuzverhör“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Kreuzverhör“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kreuzverhör“
- [1] Duden online „Kreuzverhör“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kreuzverhör“
Quellen:
- ↑ Femi Kayode: Lightseekers. btb, München 2022, ISBN 978-3-442-77011-3, Seite 300 .
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