Kriegssteuer
Kriegssteuer (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Kriegssteuer | die Kriegssteuern |
Genitiv | der Kriegssteuer | der Kriegssteuern |
Dativ | der Kriegssteuer | den Kriegssteuern |
Akkusativ | die Kriegssteuer | die Kriegssteuern |
Worttrennung:
- Kriegs·steu·er, Plural: Kriegs·steu·er
Aussprache:
- IPA: [ˈkʁiːksˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Steuer, die zur Finanzierung eines Kriegs erhoben wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Krieg und Steuer mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Steuer
Beispiele:
- [1] „Ob es um das ›Reitergeld‹ ging, eine 1505/06 für den Kampf gegen den Herzog von Geldern erhobene Kriegssteuer, oder um die alljährlich erhobenen Abgaben, stets blieb Bosch einer der am höchsten veranschlagten Steuerzahler.“[1]
Übersetzungen
[1] Steuer für einen Krieg
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Kriegssteuer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kriegssteuer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kriegssteuer“
Quellen:
- ↑ Nils Büttner: Hieronymus Bosch. C.H.Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-74155-5, Seite 14 .
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