Maastricht-Kriterium
Maastricht-Kriterium (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Maastricht-Kriterium | die Maastricht-Kriterien |
Genitiv | des Maastricht-Kriteriums | der Maastricht-Kriterien |
Dativ | dem Maastricht-Kriterium | den Maastricht-Kriterien |
Akkusativ | das Maastricht-Kriterium | die Maastricht-Kriterien |
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Maas·t·richt-Kri·te·ri·um, Plural: Maas·t·richt-Kri·te·ri·en
Aussprache:
- IPA: [ˈmaːstʁɪçtkʁiˌteːʁiʊm]
- Hörbeispiele: Maastricht-Kriterium (Info)
Bedeutungen:
- [1] Kriterium, zu dem sich die Mitgliedsstaaten der EU im Vertrag von Maastricht verpflichtet haben, es einzuhalten
Beispiele:
- [1] „Deutschland hatte das Maastricht-Kriterium bereits in den Jahren 2002 bis 2005 überschritten.“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Maastrichtkriterium“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „EU-Konvergenzkriterien“, dort auch „Maastricht-Kriterium“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Maastricht-Kriterium“
- [1] Duden online „Maastricht-Kriterium, Maastrichtkriterium“
Quellen:
- ↑ Rückfalltäter Deutschland. In: sueddeutsche.de. 17. Mai 2010, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 15. Oktober 2022).
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