Mitinhaberin

Mitinhaberin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Mitinhaberin die Mitinhaberinnen
Genitiv der Mitinhaberin der Mitinhaberinnen
Dativ der Mitinhaberin den Mitinhaberinnen
Akkusativ die Mitinhaberin die Mitinhaberinnen

Worttrennung:

Mit·in·ha·be·rin, Plural: Mit·in·ha·be·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈmɪtˌʔɪnhaːbəʁɪn]
Hörbeispiele:  Mitinhaberin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, der zusammen mit mindestens einer weiteren Person etwas gehört

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Mitinhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Miteigentümerin

Männliche Wortformen:

[1] Mitinhaber

Oberbegriffe:

[1] Inhaberin

Beispiele:

[1] „Selbst Frauen wie die Kurfürstin Margarete die Wittwe Friedrichs II und Katarina die Wittwe des Kurfürsten Ernst waren Mitinhaberinnen des Münzwesens.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mitinhaberin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalMitinhaberin
[1] The Free Dictionary „Mitinhaberin
[1] Duden online „Mitinhaberin
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Mitinhaber

Quellen:

  1. Woldemar von Seidlitz: Die Kunst in Dresden vom Mittelalter bis zur Neuzeit. Erstes Buch 1464–1541. Kommissionsverlag der Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1920. Seite 17
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