Pflichtverteidigerin

Pflichtverteidigerin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Pflichtverteidigerin die Pflichtverteidigerinnen
Genitiv der Pflichtverteidigerin der Pflichtverteidigerinnen
Dativ der Pflichtverteidigerin den Pflichtverteidigerinnen
Akkusativ die Pflichtverteidigerin die Pflichtverteidigerinnen

Worttrennung:

Pflicht·ver·tei·di·ge·rin, Plural: Pflicht·ver·tei·di·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈp͡flɪçtfɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡəʁɪn]
Hörbeispiele:  Pflichtverteidigerin (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: vom Gericht bestellte Verteidigerin

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Pflichtverteidiger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

[1] Wahlverteidigerin

Männliche Wortformen:

[1] Pflichtverteidiger

Oberbegriffe:

[1] Verteidigerin

Beispiele:

[1] „Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht Melinda Taylor, die australische Pflichtverteidigerin von Saif al-Islam al-Gaddafi, einem Sohn von Ex-Machthaber Muammar al-Gaddafi.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Duden online „Pflichtverteidigerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pflichtverteidigerin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPflichtverteidigerin

Quellen:

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