Polizeifalle
Polizeifalle (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Polizeifalle | die Polizeifallen |
Genitiv | der Polizeifalle | der Polizeifallen |
Dativ | der Polizeifalle | den Polizeifallen |
Akkusativ | die Polizeifalle | die Polizeifallen |
Worttrennung:
- Po·li·zei·fal·le, Plural: Po·li·zei·fal·len
Aussprache:
- IPA: [poliˈt͡saɪ̯ˌfalə]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -aɪ̯falə
Bedeutungen:
- [1] von der Polizei gestellte Falle/Hinterhalt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Polizei und Falle
Oberbegriffe:
- [1] Falle
Beispiele:
- [1] „In der Vergangenheit hat Jones mehrere Fälle vor die Wand gefahren, Ermittlungen behindert, Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben, ist in Polizeifallen geplatzt und war dafür verantwortlich, dass Menschen zu Schaden kamen.“[1]
Übersetzungen
[1] Falle der Polizei
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Polizeifalle“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Polizeifalle“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Polizeifalle“
Quellen:
- ↑ Paul Cleave: Opferzeit. Heyne, München 2013, ISBN 978-3-453-43749-4, Seite 108 .
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Polizeifall
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