Prozesskosten
Prozesskosten (Deutsch)
Substantiv
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | — |
die Prozesskosten |
Genitiv | — |
der Prozesskosten |
Dativ | — |
den Prozesskosten |
Akkusativ | — |
die Prozesskosten |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- kein Singular, Plural: Pro·zess·kos·ten
Aussprache:
- IPA: [pʁoˈt͡sɛsˌkɔstn̩]
- Hörbeispiele: Prozesskosten (Info)
Bedeutungen:
- [1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren anfallen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Prozess und Kosten
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Kosten
Beispiele:
- [1] „Abweichend vom Regelfall, dass der Unterlegene die Prozesskosten zu tragen hat, werden sie dem Kläger auferlegt, wenn das Anerkenntnis sofort abgegeben wurde und der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren anfallen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Prozesskosten“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prozesskosten“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Prozesskosten“
- [1] The Free Dictionary „Prozesskosten“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Anerkenntnis (Recht)“
Dieser Artikel wurde von Wiktionary herausgegeben. Der Text ist als Creative Commons - Attribution - Sharealike lizenziert. Möglicherweise können weitere Bestimmungen für Mediendateien gelten.